Beratung ADR

 

 

Wir alle sind täglich mit dem Gefahrgut im Kontakt. Neben den allgemein bekannten giftigen, ätzenden, radioaktiven und explosiven Stoffen gehören hier auch Kraftstoffe, Öle, Wasser für die Wischeranlage, Enteiser, Farben, Lacke, Verdünner, Pestizide, Agrochemikalien, Abfälle, wie im Abfallkatalog definiert (Code N), verschiedene Reinigungsmittel, kosmetische Mittel aber auch z.B. Spray Schlagsahne.

Basierend auf dem Gesetz Nr. 168/1996 Slg. über den Straßenverkehr und dessen Änderungen, der in nationalem und internationalem Transport von Gefahrgütern das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter ADR, verlangt, muss jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängt d.h.:


 - Absender
 - Lade-, Verpackungs- oder Abfüllorganisation
 - Spediteur
 - Empfänger


im nationalen und internationalen Transport einen oder mehrere Sicherheitsberater bestellen.


Dieser Sicherheitsberater muss einen internationalen Befähigungsnachweis besitzen. Dieser weist seine Fähigkeit die Funktion des Sicherheitsberaters ausführen zu können nach. Der Sicherheitsberater kann ein mit der Unternehmensführung beauftragter Mitarbeitet werden, anderer Mitarbeiter oder Person, die nicht als Mitarbeiter eingestellt ist und die Funktion des Sicherheitsberaters extern ausübt.

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung eines Sonderaudits (Ermittlung eines tatsächlichen Zustandes und Maßnahmenvorschlags).
  • Ausübung der Funktion des Sicherheitsberaters.
  • Die Verarbeitung eines Unternehmens Handbuchs für den Umgang mit gefährlichen Gütern.
  • Die Ausbildung der Unternehmensmitarbeiter über das Übereinkommen bei der ADR Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
  • Die Verarbeitung des obligatorischen Jahresberichts für das Management und die öffentliche Verwaltung.
  • Verarbeiten von Berichten von Schadensfällen.


Wenn Sie Interesse an den Diensten von unserem Sicherheitsberater haben dann kontaktieren Sie uns bitte.